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ALLGEMEINE Verkaufsbedingungen
der NKB - Norddeutsche Klinik- und Besitzgesellschaft mbH, vertreten
durch die Geschäftsführer Herren Wolfgang Strohhäcker und Stephan
Kastorf, Buchholzallee 45a, 19370 Parchim, Telefon: +49 (0)3871/2690318,
Telefax: +49 (0)3871/2690319, E-Mail: info@nkb-deutschland.de,
Amtsgericht Schwerin, HRB 9907, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE
257345728 (nachfolgend „NKB“ be-zeichnet).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der NKB im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Geräten gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, NKB hat die Geltung der Kunden-AGB schriftlich bestätigt.
2. Vertragsschluss
Angaben in Prospekten, Katalogen und auf der Website der NKB stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Unbeschadet des Rechts, einen Kunden als Vertragspartner ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen, nimmt NKB das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen durch eine ausdrückliche Erklärung (Auftragsbestätigung) an. Das Absenden der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer Auftragsbestätigung gleich.
3. Preise, Versandkosten
3.1 Es gelten die aktuellen Preise am Tag der Bestellung. Für Warenbestellungen mit einem Netto-Auftragswert von unter 250,00 EUR berechnet NKB einen gesonderten
Mindermengenzuschlag von 10,00 EUR pro Bestellung.
3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer und ohne Verpackungs- und Versandkosten. Diese Kosten werden dem
Kunden zusätzlich berechnet und sind vom Umfang der Lieferung abhängig. Sie werden dem Kunden mitgeteilt. Erfolgt die Lieferung gegen Zahlung bei Auslieferung (cash on delivery), trägt der Kunde außerdem die hierdurch anfallenden Gebühren.
3.3 Haben die Parteien einen unfreien Versand vereinbart, stellt NKB die Ware dem Kunden zur Abholung bereit und teilt dies dem Kunden mit. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist NKB berechtigt, die Lieferung zu stornieren und von dem Vertrag zurückzutreten.
3.4 Für Sendungen an Zielorte außerhalb der Europäischen Union (EU) gelten Sonderbestimmungen. Zölle, Steuern und sonstige Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.
4. Zahlung
4.1 Die bestellte Ware ist im Voraus per Banküberweisung zu bezahlen. Die
Zahlung hat sofort ohne Abzug zu erfolgen. Folgeaufträge sind im Falle einer
positiven Prüfung der Kreditversicherung auch auf offene Rechnung möglich.
4.2 NKB ermöglicht dem Kunden im Rahmen der Bestellung grundsätzlich verschiedene Zahlungsarten, behält sich jedoch vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
4.3 Ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, wenn sie bei NKB nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden wird außerdem für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 10,00 EUR berechnet, es sei denn, es handelt sich um eine verzugsbegründende Erstmahnung. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der NKB kein oder ein geringerer als die in den vorgenannten Sätzen genannten pauschalierten Verzugsschaden entstanden sind. Das Recht zur Geltendmachung eines über die vorgenannten Pauschalen hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann NKB offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen wahlweise nach eigenem Ermessen Zahlung bei Auslieferung oder Vorauszahlung verlangen. Von einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse im vorstehenden Sinne ist insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte über den Kunden (z.B. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Pfändungen etc.) oder bei erfolglosen Vollstreckungsversuchen auszugehen.
4.5 NKB ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Außenstände anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist NKB berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5. Lieferfristen
5.1 Sofern abweichende Lieferfristen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, liefert NKB bestellte Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat.
5.2 Der Kunde hat NKB bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
6. Nichtlieferung durch Vorlieferanten
6.1 Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, informiert NKB den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist NKB von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, sie hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
6.2 Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, NKB hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
7. Erfüllungsort, Lieferung und Gefahrtragung
7.1 Erfüllungsort ist der Sitz der NKB. Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass NKB vertraglich die Kosten für den Transport übernommen hat.
7.2 Zur Ansicht, auf Probe oder aus sonstigen Gründen leihweise gelieferte Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und verbleiben dort auf dessen Gefahr. Der Kunde ist für die sachgemäße Benutzung, den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung verantwortlich.
7.3 Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert NKB die Waren je nach Verfügbarkeit
in Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines
funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden.
7.4 Die Lieferung erfolgt per Post, Paketdienst oder Spedition. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Haustür. Weitergehende Transportleistungen kann der Kunde mit dem Frachtführer vereinbaren; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten zahlt der Kunde direkt an den Frachtführer.
8. Abnahme und Abnahmeverzug
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet. Nimmt er die Ware auch nach angemessener Nachfristsetzung durch NKB nicht ab, ist NKB berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 20% des vereinbarten Preises zu fordern. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass NKB kein oder lediglich ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist. Die Kosten für verweigerte oder nicht abgeholte Sendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, NKB unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
9.2 Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt 48 Stunden seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln 48 Stunden seit Entdeckung des Mangels, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.
9.3 Erfolgt die Lieferung durch ein von NKB beauftragtes Transportunternehmen,
müssen äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf diesen
Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Ware auf dem Frachtbrief der
Spedition oder auf dem Lieferschein vermerkt und vom Frachtführer bestätigt und
innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung des Vermerks der NKB schriftlich
angezeigt werden. Bei unfreier Lieferung erfolgt die Abwicklung von Transportschäden ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und der ausführenden Spedition.
10. Gewährleistung
10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht im Fall des Vorsatzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit NKB eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Sie gilt außerdem nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten im vorstehenden Sinne sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die gesetzliche Verjährung von Rückgriffsansprüchen gemäß § 479 BGB bleibt ebenfalls unberührt.
10.2 Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde der NKB eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. NKB ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Kaufsache, wäre sie mangelfrei, übersteigen,
- die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Kaufsache mindert oder
- die andere als die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Käufer keine erheblichen Nachteile bedeutet.
Der Gewährleistungsanspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist auch die andere Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann NKB die Nacherfüllung insgesamt verweigern.
10.3 Bei Lieferung gebrauchter Ware sind Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache sowie Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Ware ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den in Ziffer 10.2 Satz 2 bis 4 genannten Fällen.
10.4 Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die auf Bedienungsfehlern sowie Eingriffen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht von NKB autorisierten Dritten beruhen. Dies gilt auch bei natürlichem Verschleiß, Temperatur- und Witterungseinflüssen sowie bei Verwendung ungeeigneten Zubehörs, es sei denn, NKB hat diese Einwirkungen zu vertreten.
11. Haftung
11.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber NKB als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
11.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziffer 10.1), in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
11.3 In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziffer 10.1) haftet NKB nicht, wenn und
soweit der betreffende Schaden unvorhersehbar und atypisch für die Lieferung des
jeweiligen Kaufgegenstandes ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.4 Wegen unverschuldeten Irrtümern und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche NKB zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der NKB. NKB behält sich darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend „Gesamtforderung“ genannt) vor.
12.2 Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an NKB ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. NKB wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber NKB in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist.
12.3 NKB ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen der NKB.
12.4 NKB ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als 250,00 EUR in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderung beträgt.
13. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
13.1 Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen wurden von NKB schriftlich anerkannt, sind rechtskräftig festgestellt oder zur Entscheidung reif.
13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nicht geltend machen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder zur Entscheidung reif.
14. Datenschutz
14.1 Die Datenschutzpraxis der NKB steht im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). NKB verwendet die vom Kunden übermittelten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Näheres ist den Datenschutzhinweisen auf der Webseite der NKB zu entnehmen.
15. Datensicherheit
15.1 Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich. Bei Reparaturaufträgen, Umbauten oder Erweiterungen von an NKB übergebenen Geräten hat der Kunde durch eigenes Personal auf eigene Kosten zeitlich unmittelbar vor der Durchführung der Arbeiten durch NKB eine vollständige Sicherung des Datenbestandes auf externe Speichermedien durchzuführen.
15.2 NKB übernimmt keine Garantie für die Sicherheit und den Bestand der Daten und keine Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Daten oder Datenbeständen. Eine Garantie wird auch dann nicht übernommen, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, auf die Datensicherheit besonderen Wert zu legen.
15.3 Schadensersatzansprüche wegen der teilweisen oder gesamten Vernichtung von Daten des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist NKB grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Umgang mit den Daten nach.
16. Warenrücksendungen
16.1 Warenrücksendungen außerhalb gesetzlicher Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche des Kunden werden grundsätzlich nur nach telefonischer Absprache angenommen. Eine Gutschrift in voller Höhe des Warennettowertes erfolgt, wenn die Ware originalverpackt und frei Empfänger an NKB gesandt wird. Der Rücksendung ist eine Kopie des Kaufbeleges unter Angabe des Rücksendegrunds beizufügen. Bei unfreier Rücksendung, fehlender Originalverpackung oder sonstigen Mängeln stellt NKB etwaige entstehende Kosten in Rechnung. Erteilte Gutschriften werden ausschließlich mit Neubestellungen verrechnet. Eine Barauszahlung erfolgt in der Regel nicht. Artikel, die NKB nicht im Sortiment führt und/oder die auf speziellen Wunsch des Kunden beim Hersteller bestellt wurden, können weder storniert noch zurückgenommen werden.
16.2 Die Rücksendung hat an nachstehende Adresse zu erfolgen:
NKB – Norddeutsche Klinik- und
Besitzgesellschaft mbH
c/o Klinik am Haussee
Buchenallee 1
17258 Feldberger Seenlandschaft
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schwerin. Dies gilt auch für den Fall, dass der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.
18. Änderungen
NKB ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer geänderten Form in ein Rechtsgeschäft mit dem Kunden wirksam einbezogen werden. Sie werden auch wirksam, wenn NKB auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Für den Fall des Widerspruchs behält sich NKB die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen der Parteien sind nur dann wirksam, wenn sie durch NKB schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.
19.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben sowohl der Vertrag als auch die Verkaufsbedingungen im Übrigen wirksam. Der Kunde und NKB verpflichtet sich, die entsprechende Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen.
19.3 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
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